Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Dezember 2016

  1. Anwendbarkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (nach-folgend Mieter genannt) und Holly Roli Inc. (nachfolgend auch Villa Thislis Dream und Vermieter genannt) für die Villa Thislis Dream. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

  1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer schriftlichen (inkl. E-Mail) Buchung schliessen Sie einen Mietvertrag mit Holly Roli Inc. ab. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für Sie und Villa Thislis Dream wirksam. Sie erhalten von Villa Thislis Dream umgehend eine Buchungsbestätigung. Sie anerkennen mit Ihrer Anzahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Buchungsbestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits können wir nur als unverbindlichen Wunsch entgegennehmen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch. Der Vertrag ist mit keiner sonstigen Leistung verbunden.

  1. Preise

Die Preise richten sich nach den auf der Homepage publizierten Daten und gelten entsprechend den publizierten Personen. Die im Mietvertrag vereinbarten Preise sind bindend. Ausgenommen sind Steuern, Rechenfehler und Mehrpersonen. Die publizierten Preise gelten bis zum Update der Website. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Kaution für das Haus. Diese Kosten sind in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Ebenso fallen zusätzlich die Sales- und Tourist-Taxen (zur Zeit 11%) an. An- und Abreisetage sind jeweils frei wählbar, vorausgesetzt entsprechende Verfügbarkeit.

  1. Nebenkosten

Die Kosten für Wasser, Kehrichtentsorgung die während der Mietperiode anfallen, sind Bestandteil des Mietpreises. Energie- Gas- und Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden vor Ort zwischen Ihnen und der Hausverwaltung abgerechnet. Die Energiekosten entsprechen dem lokalen Tarif zuzüglich Steuer. Das Reinigen des Grills ist Sache des Mieters. Falls diese jedoch nicht selbst ausgeführt wird, fall die effektiven Kosten an, welche direkt an die Hausverwaltung zu begleichen sind. In Ausnahmefällen können diese auch mit der Kaution verrechnet werden.

  1. Zahlungen

Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Mietperiode zu bezahlen und zwar wie folgt: 30% der Gesamtsumme sind innerhalb einer Woche nach der Buchung anzuzahlen. Der Restbetrag sowie die Kaution ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn an Holly Roli Inc. zu überweisen. Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist die Gesamtsumme sofort bei der Buchung fällig und an Holly Roli Inc. zu zahlen. Der Vertrag gilt automatisch als mieterseitig gekündigt, sofern die An- bzw. Restzahlung nicht pünktlich auf dem Konto von Holly Roli Inc. eintrifft. Die Gebühren für Auslandüberweisungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Wobei der Mieter zwischen einem US$-Konto in der Schweiz oder in den USA wählen kann.

  1. Annullierung

Bei einem Vertrags-Rücktritt durch den Mieter ist der vereinbarte Mietpreis trotzdem geschuldet. Der Vermieter gewährt aber folgende Rückerstattung:

  • Bei vollständiger Vermietung zum gleichen Preis erhält der Mieter den vollen Mietpreis abzüglich einer Umtriebsentschädigung von $ 200 zuzüglich allfälligen sonstigen entstandenen Kosten.
  • Bei geringerem Mietpreis den Differenzbetrag

Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung eine Reiseversicherung abzuschliessen, welche die Annullationskosten bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) deckt. Sollte der Vermieter durch höhere Gewalt bzw. behördlichen Gründen gezwungen sein vom Mietvertrag zurückzutreten begründet dies keinen Regressanspruch.

  1. Preisänderungen

Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Trotzdem können wir Leistungs- und/oder Preisänderungen nicht gänzlich ausschliessen. Diese werden Ihnen bei Ihrer Buchungsbestätigung mitgeteilt. Gültigkeit haben die Angaben auf der Buchungsbestätigung. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind unwahrscheinlich, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Handelt es sich um eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, haben Sie das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden umgehend rückvergütet. Ausgenommen sind Erhöhungen oder Einführungen von gesetzlichen Abgaben und Steuern.

  1. Unterlagen und Verlängerung

Nach vollständiger Schlusszahlung und spätestens 1 Woche vor Anreise, erhalten Sie die entsprechenden Hausunterlagen für das gebuchte Mietobjekt sowie den Zugangscode. Falls Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit Villa Thislis Dream ab.

  1. Ersatzmietobjekt oder Auflösung des Vertrages durch Holly Roli Inc.

Holly Roli Inc. kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Holly Roli Inc. ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Holly Roli Inc. ist in keinem Fall schadenersatzpflichtig.

  1. Kaution

Die zu hinterlegende Kaution für das Haus ist Vertragsbestandteil und wird im Rahmen der Gesamtzahlung hinterlegt. Allfällige Schäden werden vor Ort durch die Hausverwaltung protokolliert und mit der Rückzahlung der Kaution verrechnet. Die Kautionsabrechnung erfolgt innert 6 Wochen nach Beendigung der Mietdauer nach Abrechnung der Hausverwaltung. Diese Dauer kann sich verlängern, falls Schäden vorliegen für welche Handwerker abrechnen müssen. Mit der Kaution für das Mietobjekt werden allenfalls auch Nebenkosten gem. Art. 4 verrechnet. Wird die Kaution bedingungslos zurückerstattet, wird dadurch eine spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht ausgeschlossen.

  1. Belegung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Hausverwalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Ein Recht, das Mietobjekt zur Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich planen, das Mietobjekt an Dritte oder Gäste teilweise oder vollständig zu überlassen, ist vorgängig die Bewilligung von der Hausverwaltung vor Ort oder von Holly Roli Inc. einzuholen. Holly Roli Inc. ist berechtigt, die Mietpreise entsprechend anzupassen und dies mit der Kaution zu verrechnen. Eine nichtbewilligte Aufnahme von weiteren Personen für das jeweilige Mietobjekt berechtigt Holly Roli Inc. zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung für restliche Miettage.

  1. An/Rückreise

Das Mietobjekt kann mit Datum des Mietbeginns ab 16 Uhr Lokalzeit übernommen werden. Am Abreisetag bis spätestens um 10 Uhr erfolgt die Rückgabe an die örtliche Hausverwaltung. Andere An/Rückreisetermine sind wie unter Art. 3 erwähnt, schriftlich zu vereinbaren. Der genaue Rückgabetermin ist 2 Tage vor Abreisetermin mit der örtlichen Verwaltung zu vereinbaren. Erfolgt keine ordentliche Rückgabe des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, den daraus entstanden Schaden zu übernehmen. Die Schadenshöhe wird dem Mieter mitgeteilt und mit der Kaution verrechnet, sofern die Kautionshöhe dafür ausreicht.

  1. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind möglich, sofern dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.

  1. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Ein Pool wird wöchentlich von einem Fachmann überprüft und wird entsprechend gewartet. Die Entfernung von oberflächlicher Verschmutzung ist Sache des Mieters. Verursacht der Mieter oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser unverzüglich der Hausverwaltung vor Ort zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenutzern verursachten Schäden. Holly Roli Inc. ist berechtigt, alle vom Mieter verursachten Schäden ohne weitere Frist zu beheben und die Kosten dafür mit der Rückerstattung der Kaution (Haus/Boot) zu verrechnen. Sollten die Kosten für die Behebung des Schadens die Höhe der Kaution übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, den noch ausstehenden Betrag unverzüglich auszugleichen.

Es ist dem Mieter gestattet, bei einem Kabinenboot die sanitären Einrichtungen und den Küchenbereich zu benutzen. Bedingung ist, dass alles wieder gereinigt abgegeben werden muss. Die Toilette muss desinfiziert werden und der Abwassertank muss ausgepumpt sein. Werden diese Arbeiten nicht erledigt, wird eine Reinigungspauschale von $ 300 erhoben.

  1. Beanstandungen, Schadenersatz

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein, ist dies der örtlichen Hausverwaltung innert 24 Stunden zu melden. Falls diese den Mangel nicht innerhalb nützlicher Frist beheben kann, ist Holly Roli Inc. zu benachrichtigen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter den Nachweis erbringen, dass weitere Schäden oder Mängel nicht durch ihn verursachten worden sind. Sämtliche Protokolle sind auszufüllen und aufzubewahren. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Mietobjekt als Ferienhaus gilt und von verschiedenen Personen genutzt wird und entsprechend höhere Abnutzung aufweisen kann. Kleinere Mängel, die die beschriebene Nutzung des Mietobjektes nur unwesentlich beeinträchtigen (geringe Verschmutzung, Stromunterbrüche, Ausfall der Wasserversorgung, Defekt von technischen Geräten etc.) berechtigen nicht zu Mietpreisreduktionen oder gar Schadenersatz. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Die örtliche Hausverwaltung resp. Holly Roli Inc. sind nicht berechtigt, Forderungen anzuerkennen. Allfällige Forderungen sind innert vier Wochen nach vertraglichem Mietende Holly Roli Inc. schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Bilder, Bestätigung des Hausverwalters) vorzulegen. Sofern Sie ob genannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.

  1. Haftung von Holly Roli Inc.

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist Holly Roli Inc. bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen Holly Roli Inc. einen allfälligen Minderwert, wenn Holly Roli Inc. ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch Holly Roli Inc. ein Schaden entstehen, steht Holly Roli Inc. ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung allerbeteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von Holly Roli Inc. internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet Holly Roli Inc. nicht:

  • Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
  • höhere Gewalt oder Ereignisse, welche Holly Roli Inc., der Vermittler oder Hilfspersonen (z.B. Hausverwaltung) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte wie Lärmemissionen, Bauarbeiten, Ungeziefer etc.
  • Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr
  • Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahl
  • Alle Angebote von Holly Roli Inc. umfassen Villen, die sich nicht in Ferienanlagen oder reinen Urlauber-Städten befinden. Die Villen liegen in sehr guten Wohngebieten, die von Amerikanern und auch von Europäern als Haupt- oder Zweitwohnsitz benutzt werden. Es ist möglich, das in unmittelbarer Nähe unserer Villen Häuser gebaut- oder renoviert werden. Die dadurch anfallenden Bautätigkeiten und deren Lärmemissionen berechtigen zu keinem Rechtsanspruch für eine Mietminderung oder sonstigem Abzug. Dies sind normale Vorgänge, die in einer Wohngegend vorkommen können und werden mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert.

Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Ausschlüssen gehen vor.

  1. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

  1. Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH.